Skip to main content
Urlaubsplanung-Regeln
- Einreichung von Jahresurlaub bis zum 30.11. des Vorjahres, schriftlich mittels Formular "Urlaubsantrag"
- Bei Gewährung gilt: Fortbildung vor schulpflichtigen Kindern vor sonstige Anträge
- maximal 2 Therapeuten bzw. eine Rezeptionskraft gleichzeitig Urlaub oder Fortbildung
- Einreichung bei bzw. Genehmigung durch fachlichen Leiter bzw. Rezeptionsmanager, in aller Regel eine Woche nach Antragstellung
- Urlaubsanträge vom fachlichen Leiter bzw. Rezeptionsmanager sind bei der Geschäftsleitung einzureichen und werden durch diese genehmigt
- fachlicher Leiter und Rezeptionsmanager dürfen nicht gleichzeitig Urlaub nehmen
- Urlaubsanträge sind jeweils mind. 4 Wochen vor Urlaubsantritt zu stellen
- nach 30.11. eingereichte Urlaubsanträge werden nach der Reihenfolge der Eingänge genehmigt, Punkt 2 gilt nicht mehr
- soweit oben genannte Regeln verletzt werden kann der Urlaub ausschließlich durch die Geschäftsführung genehmigt werden, Anträge werden jedoch weiter beim fachlichen Leiter bzw. Rezeptionsmanager gestellt